BlowerDoor: Neubauten

Der Blower Door Test dient zum Messen der Luftdichtheit eines Gebäudes. Eine sogenannte Blowerdoor wird in eine Öffnung (Tür oder Fenster) der Gebäudehülle eingebaut. Ein Gebläse stellt einen konstanten Differenzdruck (Unter- bzw. überdruck) zwischen innen und außen her. Das Messgerät zeichnet die Luftmengen auf, die durch das Gebläse strömen. Vereinfacht kann man sagen, dass die Luft die durch das Gebläse strömt dem Strom der Leckagen die sich in der Gebäudehülle befinden entspricht.  In Luxemburg muss der Luftdichtheitstest nach DIN ISO 9972 Verfahren A durchgeführt werden. 1nergie ist eines der wenigen FLIB (Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen) zertifizierten Luftdichtheitsmesser in Luxemburg. 

Der Auslöser für einen notwendigen Luftdichtheitstest kann viele Ursachen haben, meistens jedoch um die Mindestanforderungen an die Dichtheit bei neu errichteten Gebäuden nachzuweisen. 

Einzuhaltende Grenzwerte beziehen sich bei Wohngebäuden auf die sogenannte Luftwechselrate bei 50 Pa. Die Luftwechselrate (n50) ist der Quotient zwischen Leckagestrom und Innenvolumen. Folgende Tabelle zeigt die aktuellen luxemburgischen Grenzwerte (n50 in 1/h) für neue Wohngebäude:

Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen ≤  1,5
Energiesparhaus ohne raumlufttechnische Anlagen ≤  1,5
Niedrigenergiehaus mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung ≤  1,0
Passivhaus mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung  ≤  0,6

Luftdichtheitstest_Neubau

Neubau Einfamilienhaus © by 1nergie

Zum Nachweis der Gebäudeluftdichtheit bei Nicht-Wohngebäuden wird der qE50-Wert herangezogen. Der qE50 ist der Quotient zwischen dem gemessenen Volumenstrom bei 50 Pa und der Hüllfläche des Gebäudes. Folgende Tabelle zeigt die aktuellen luxemburgischen Grenzwerte (qE50 in m3/hm2) für neue Nicht-Wohngebäude:

Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen

≤  5,0 m3/hm2

Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen als Abluftanlage ≤  3,0 m3/hm2
Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen als Zu- und Abluftanlage ≤  2,0 m3/hm2

Gebäude im Passivhausstandard

≤  0,9 m3/hm2
Gebäude im Niedrigenergiehausstandard ≤  1,6 m3/hm2
Gebäude im Energiesparhausstandard ≤  2,0 m3/hm2

Blowerdoortest_Neubau_Mehrfamilienhaus

Neubau Mehrfamilienhaus © by 1nergie

Grundsätzlich soll mindestens ein Vortest während der Bauphase durchgeführt werden, um etwaige Schwachstellen noch kostengünstig beheben zu können. Ein guter Zeitpunkt für einen Vortest ist nach der Montage der Fenster, nach dem Verputzen der Wände aber vor dem Anbringen der Dachinnenverkleidung und dem Estrich.

Ein guter n50 oder qE50 Wert schließt jedoch nicht aus, dass noch Undichtheiten im Gebäude vorhanden sind, die zu Bauschäden führen können. Aus diesem Grund ist eine Leckagesuche immer Bestandteil des Luftdichtheitstestes. Nur so kann eine hohe Qualität am Bau erreicht werden.

Eine hohe Luftdichtheit ist Grundvoraussetzung für den optimalen  Betriebs  einer  Lüftungsanlage  mit  Wärmerückgewinnung.

   

Für weitere Informationen können Sie auch unseren Blowerdoor Flyer herunterladen.

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