Sanierung - Staatliche Beihilfen Zuschüsse

Staatliche Beihilfen und Zuschüsse bei Sanierungen (PRIMe House)

Beihilfen Energieberatung (2013-2018)

Seit Anfang 2013 sind die Bestimmungen zur Erlangung der staatlichen Beihilfen im Rahmen einer energetischen Sanierung hoch interessant. Allerdings ist eine qualifizierte Energieberatung vor Beginn der Arbeiten Pflicht.

Die Energieberatung inkl. des Energieberatungsberichtes beschreibt ein ganzheitliches energetisches Sanierungskonzept mit speziell auf Ihr Haus zugeschnittenen Renovierungsmaßnahmen. Dabei werden Ihre persönlichen Wünsche und Vorhaben berücksichtigt und Sie können noch immer frei entscheiden welche und wie viele der Sanierungsvorschläge Sie umsetzen möchten. Jedoch muss mindestens eine Renovierungsmaßnahme (Wärmedämmung) der Gebäudehülle realisiert werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.

Die Kosten für eine Energieberatung zur energetischen Sanierung werden mit den Höchstbeträgen der nachfolgenden Tabelle bezuschusst.

Nutzung Höchstbetrag (€)
Einfamilienhaus (EFH) pauschal 1000 €
Mehrfamilienhaus (MFH) 1200 € / 2 Wohnungen,
Zusatz von 25 € / Wohnung,
≤ 1600 € / Mehrfamilienhaus

- Beihilfen energetische Sanierung -

Die folgende Tabelle gilt nur für Wohnhäuser mit einem Mindestalter von 10 Jahren. Um in den Genuss der  staatlichen Förderungen für Bauteile der Gebäudehülle zu kommen muss vor Beginn der Arbeiten eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Desweiteren muss die Rechnung der durchgeführten Sanierungsarbeiten nach dem 01.01.2013 ausgestellt worden sein. Die Beträge der Beihilfen staffeln sich in Abhängigkeit des Effizienz-Standards, je energetisch effizienter (starke Dämmung) man saniert, desto mehr Beihilfen kann man erlangen.

  saniertes Bauteil Spezifischer Zuschuss [EUR/m2 sanierter Fläche]
Energieeffizienz Standard IV Energieeffizienz Standard III Energieeffizienz Standard II Energieeffizienz Standard I
Mindestdämmstärke in cm Maximaler U-Wert des Bauteils W/(m2K) Maximaler U-Wert des Bauteils W/(m2K) Maximaler U-Wert des Bauteils W/(m2K)
1 Außenwand (außen gedämmt) 20 €/m2 25 €/m2 30 €/m2 36 €/m2
12 cm 0,23 W/(m2K) 0,17 W/(m2K) 0,12 W/(m2K)
2 Außenwand (Innendämmung) 20 €/m2 25 €/m2 30 €/m2 36 €/m2
8 cm 0,29 W/(m2K) 0,21 W/(m2K) 0,15 W/(m2K)
3 Wand gegen Erdreich oder unbeheizt 12 €/m2 13 €/m2 13 €/m2 14 €/m2
8 cm 0,28 W/(m2K) 0,22 W/(m2K) 0,15 W/(m2K)
4 Schräg- bzw. Flachdach 15 €/m2 24 €/m2 33 €/m2 42 €/m2
18 cm 0,17 W/(m2K) 0,13 W/(m2K) 0,1 W/(m2K)
5 Obere Geschoßdecke gegen unbeheizt  10 €/m2 18 €/m2 27 €/m2 35 €/m2
18 cm 0,17 W/(m2K) 0,13 W/(m2K) 0,1 W/(m2K)
6 Bodenplatte gegen Erdreich oder unbeheizt 12 €/m2 13 €/m2 13 €/m2 14 €/m2
8 cm 0,28 W/(m2K) 0,22 W/(m2K) 0,15 W/(m2K)
7 Fenster 40 €/m2 44 €/m2 48 €/m2 52 €/m2
0,90 W/(m2K) 0,85 W/(m2K) 0,8 W/(m2K) 0,75 W/(m2K)

Zu diesen Beihilfen kann zusätzlich ein Bonus in Abhängigkeit der erreichten Wärmeschutzklasse angefragt werden. Dieser Bonus beträgt 10% im Falle der Wärmeschutzklasse C, 20% im Falle B und 30% im Falle A.

Die maximalen Zuschüsse für die Sanierung der thermischen Hülle je nach erreichter Wärmeschutzklasse nach den Sanierungsarbeiten sind wie folgt:

Wärmeschutzklasse nach  Sanierung

Gedeckelte Beihilfen [Euro]

A

Max. 28.000

B

Max. 24.000

C

Max. 18.000

Alle anderen Wärmschutzklassen

Max. 14.000

Im Falle eines beheizten Dachraumes, muss die Sanierung des Daches den Austausch der Dachfenster mit einbegreifen, sollten diese älter als 15 Jahre sein und der entsprechende Wärmedurchgangskoeffizient sich auf mehr als 1,4 W/m2K belaufen. Das Austauschfenster muss einen Wärmedurchgangskoeffizienten von unter 1,4 W/m2K aufweisen.

Um Kondensationsfeuchtigkeit und die daraus resultierenden Probleme (Ansammlung von Feuchtigkeit und eventuell resultierende Schimmelpilze usw.) zu vermeiden muss, eine Sanierung der Fassadenfenster prinzipiell mit einer Dämmung der Außenwände oder einer kontrollierten Lüftungsanlage, einhergehen.

 

Hier finden Sie die Einzelheiten der großherzoglichen Verordnungnungen (inkl. technischen Anlagen):

 

- Beihilfen "fonds nova naturstroum" das ökologische Engagement von Enovos -

Der von Enovos ins Leben gerufene Investitionsfond fördert die Erschließung erneuerbarer Energieträger, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Verbreitung ökologischer Technologien. Weitere Informationen anhand der nachfolgenden Links sowie unter www.enovos.lu oder unter der Telefonnummer 8006-6000.