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Energiepass

Es existieren mehrere Arten des Energiepasses in Luxemburg. Man unterscheidet den Energiepass für Wohngebäude und den Energiepass für Nicht-Wohngebäude. Unter Wohngebäude fallen alle Bauten die mindestens zu 90% zu Wohnzwecken genutzt werden. Alle übrigen beheizte Gebäude zählen zu den Nicht-Wohngebäuden oder auch noch Zweckbauten genannt.

Energie bei Verkauf eines Bestandsgebäudes

Ferner unterscheidet man den Wohnbau-Energiepass (LuxEeB-H) für Bestandsgebäude, den Energiepass für Neubauten (Bauantrag), und für fertiggestellte Neubauten (Energiepass “as-built”). Diese Energiepässe unterscheiden sich nicht durch Ihr Aussehen, sondern durch den Aufwand Ihrer Erstellung und Berechnungsverfahren. So sind bei Baugenehmigungen für neu zu errichtende Gebäude weitere Zertifizierungen oder Nachweise der Mindestanforderungen und der Energieeffizienzanforderungen zu führen. Der Energiepass “as-built” bezieht sich auf das fertig gebaute Gebäude und dient meist auch als Nachweis zur Erlangung von Förderungen.

Der Energiepass für Nicht-Wohngebäude (LuxEeB-F) unterscheidet sich auch je nach Ausstellungszweck in Energiepass für Neubauten, für Bestandsgebäude und für fertiggestellte Neubauten (“as-built”). Alle diese funktionalen Energiepässe müssen seit 2023 nach dem Bedarfsverfahren erstellt werden. Bereits ausgestellt Verbrauchspässe behalten Ihre Gültigkeit, jedoch dürfen keine Neuen mehr ausgestellt werden.

Im Folgenden erhalten sie ausführliche Informationen über die einzelnen Energiepässe:

  • Energiepass für bestehendes Wohngebäude
  • Energiepass für ein neues Wohngebäude (Neubau)
  • Energiepass für einen bestehenden Zweckbau
  • Energiepass für ein neues Zweckgebäude (Neubau)

Energiepass (Wohngebäude)

Einleitung zum Thema Energiepass

Die CO2-Emissionen sind der Hauptgrund für den durch den Menschen verursachten Klimawandel. In Luxemburg werden durch Heizen und Kühlen der Gebäude ca. 40% dieser Treibhausgase emittiert.

Vorwandmontage eines Passivhausfensters

Ein möglicher Ausweg ist die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöhen. Energieeffiziente Gebäude verursachen weniger Kosten und emittieren weniger klimaschädliche Gase. Deshalb trat am 01. Januar 2008 die Luxemburger Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude im Rahmen einer EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft.

Diese Richtlinie ist die gesetzliche Grundlage des Energiepasses für Neubauten und für bestehende Wohngebäude. Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Durch den Energiepass erfahren Interessenten schnell und einfach ob es sich um ein energiesparendes oder ein energieintensives Wohngebäude handelt. Somit kann vor einem Verkauf oder einer Vermietung eines Objektes entschieden werden ob sich die Nebenkosten in einem angemessenen Rahmen bewegen. Es kann darüber hinaus auch der Umweltimpakt abgeschätzt werden. Der Energiepass macht den Energiebedarf von Gebäuden und Wohnungen mit einfachen Mitteln transparent. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es den Verbrauchern möglich, die energetische Qualität des Wohngebäudes zu beurteilen.

Im Wesentlichen bestätigt der Energiepass für Wohngebäude die Qualität und Effizienz des Gebäudes und der installierten Systeme in zwei Hauptkategorien:

  • Energieeffizienzklasse
  • Wärmeschutzklasse

Zudem werden die CO2 Emissionen im Rahmen der Umweltschutzklasse bestätigt und Vorschläge erarbeitet, wie die Energieeffizienz des betreffenden Wohngebäudes weiter verbessert werden kann. Ferner werden die jährlichen Aufwände für Energie im Energiepass festgehalten.

Zusammenfassend stellt der Energiepass auf 5 Seiten die energetische Qualität für das gesamte Wohngebäude dar. Der Energiepass wird für das ganze Wohngebäude ausgestellt und ist 10 Jahre gültig. Die Kosten der Energiepass-Ausstellung sind vom Wohngebäudeeigentümer bzw. von der Eigentümergesellschaft zu tragen. Für Neubau und baugenehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten gilt die Energiepasspflicht ab dem 01. Januar 2008. Für bestehende Wohngebäude ist der Energiepass ab dem 01. Januar 2010 bei Verkauf und Vermietung obligatorisch.

Energiepass (Neubau Wohnbau)

Ein Energiepass für Wohngebäude gibt immer 3 Klassen aus (z.B. AAA oder F/G/F bestehendes Gebäude). Der Energiepass ermöglicht anhand dieser 3 Klassen auf einen Blick die Qualität der Wärmedämmung (Wärmeschutzklasse), den Bedarf an Primärenergie (Energieeffizienzklasse) und die Umweltwirkung zu erkennen. Jede Klasse kann die Note A+ (bester Wert) bis Note I (schlechtester Wert) ausgeben.

Energiepass eines Neubaus in Luxemburg

Im Rahmen eines Neubauprojekts sollte bereits während der Konzeption ein Energiekonzept erstellt werden. Je früher das Konzept erstellt wird, desto mehr Baukosten können eingespart werden und unnötiger Planungsaufwand kann vermieden werden. Ein Energiekonzept wertet darüber hinaus Alternativen aus und hält mit Ihnen abgestimmte Lösungen fest.

Die wichtigsten Parameter für energieeffizientes Bauen sind:

  • die Kompaktheit eines Gebäudes. Die Kompaktheit ist das Verhältnis der Hüllflächen (thermische Hülle) von Außenwänden, Decken, Fußböden etc. zum Volumen des Gebäudes. Ziel sollte sein ein möglichst großes Volumen bei möglichst kleiner Hüllfläche zu erreichen. Ein zweigeschossiges Gebäude weist in der Regel eine bessere Kompaktheit als ein einstöckiges Gebäude auf. Bei Reihenhäusern fällt aufgrund der angebauten Situation (auf einer oder sogar 2 Seiten angebaut) ein Teil der Hüllfläche weg, somit ergibt sich eine verglichen mit einem freistehenden Haus wesentlich verbesserte Kompaktheit.
  • Thermische und luftdichte Hülle: Die thermische Hülle beinhaltet alle Bauteilflächen eines Gebäudes die 2 Temperaturen voneinander trennen. Diese muss in einer hohen und gleichmäßigen Wärmedämmung (niedriger U-Wert) ausgeführt werden. Ungleichmäßigkeiten führen nicht nur zu erhöhten Wärmeverlusten sondern auch zu Wärmebrücken. Diese können wiederum je nach Stärke und Lokalisierung zu niedrigen Innentemperaturen und somit zu vermindertem thermischen Komfort und im schlimmsten Fall zu Kondensationsproblemen (Kondensation von Luftfeuchtigkeit auf []Bauteiloberflächen) führen. Ohne luftdichte Hülle bleibt die Wärme nicht im Gebäude. Bei geringsten Druckunterschieden zieht es in undichten Gebäuden. Zudem sind Fehlstellen der luftdichten Hülle ebenfalls potentielle Schadstellen. Eine Planung mit detaillierten Werkplänen bezüglich luftdichter und thermischer Hülle ist hier eine Voraussetzung für die Erreichung der gestellten Vorgaben.
  • Der Ausrichtung sowie Anordnung und Größe der verglasten Flächen kommt bei hocheffizienten Gebäuden eine existentielle Bedeutung zu. Aufenthaltsräume sollten im Süden, Süd-West oder Süd-Ost, Verkehrsflächen, Treppen und Vorratsräume sollten dagegen auf der Nordseite angelegt werden. Bei Fenstern sollte versucht werden die Fläche der Verglasung gegenüber der Rahmenfläche zu maximieren. Die Fensterrahmen bleiben ein Schwachpunkt. Die solaren Gewinne werden durch den g-Wert (Energiedurchlassgrad) charakterisiert. Je höher dieser Wert desto mehr solare Gewinne können verzeichnet werden. Ein weiterer Einflussparameter ist die Verschattung. Es müssen je nach Bauweise Möglichkeiten zur Reduktion der Sonneinstrahlung geplant werden (sommerlicher Wärmeschutz).
  • Man unterscheidet traditionelle massive Bauweise, Fertigbauweise, und Holzbauweise (Massivholz, Holzständer). Die Vor- und Nachteile bezüglich Ökologie, angestrebter Qualität der Wärmedämmung und Luftdichtheit, Wärmespeicherfähigkeit müssen je nach Ihren Ideen und Vorgaben ausgewertet werden.
  • Erneuerbare Energien: Moderne Anlagentechnik ermöglicht die Energieversorgung variabel an die zur Verfügung stehende erneuerbare Energie anzupassen. Solarthermie für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis zum Sonnenhaus. Wärmepumpen die als Wärmequelle die Luft, das Erdreich oder die Fortluft des Lüftungssystems nutzen. Kleinblockheizkraftwerke (BHKW), Biomasseanlagen.
  • Komfortlüftungsanlage: Um in einem luftdichten Gebäude den Mindestluftwechsel zu gewährleisten muss eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Die Wärmerückgewinnung reduziert die Verluste gegenüber Fensterlüftung. Der mechanische Luftaustauch garantiert die Versorgung mit Frischluft und die feuchte verbrauchte Luft wird nach außen gefördert.

Um ein Angebot für die Planung Ihres Neubaus anzufragen können Sie das folgende Online-Formular benutzen.

Energiepass von Nichtwohngebäuden / Zweckbauten

Nach der Einführung in 2010 des Energiepasses für Wohngebäude (Wohnbaupass) trat ab 2011 die Energiepasspflicht für Nichtwohngebäude in Kraft. Man spricht von einem Zweckbau oder Nichtwohngebäude wenn weniger als 90%der Energiebezugsfläche zu Wohnzwecken verwendet wird. Hierunter fallen neben Mischgebäuden (z. B. Nutzung der oberen Etagen zu Wohnzwecken während das Erdgeschoss zu Verkaufszwecken genutzt wird) folgende Gebäude:

Bürogebäude, Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung oder Gewerbebetrieb, Bürogebäude mit Gaststätte, Gebäude des Groß- und Einzelhandels, Gewerbebetriebe, Schulen, Kindergarten und Kindertagesstätten (Crèches), Turnhallen, Beherbergungsstätten, Schwimmbäder, Sauna oder Wellnessbereiche.

Bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Erweiterung, genehmigungspflichtigen Änderungen oder auch einer substantiellen Änderung ist ein Zweckbaupass erforderlich.

Basis der Bilanzierungsgrundlagen zu Erstellung des Bedarfspasses für Zweckbauten (Bedarfsausweis) ist die DINV18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung).

Vier Jahre nach Inbetriebnahme des Nichtwohngebäudes müssen die Verbräuche ergänzt werden, danach sind alle 3 Jahre die Jahresverbrauchswerte zu ergänzen. Der Bedarfspass ist für 10 Jahre gültig.

Geltungsbereich - Ausnahmen

Die folgenden Zweckbauten sind von der Verordnung ausgenommen:

Agrargebäude, Betriebsgebäude (offen), Gebäude deren Energieverbrauch aus Prozessenergie besteht, Provisorische Gebäude, Kirchen und Gebäude deren Energiebezugsfläche (EBF) kleiner als 50 m2 ist.