Einleitung zum Thema Energiepass
Die CO2-Emissionen sind der Hauptgrund für den durch den Menschen verursachten Klimawandel. In Luxemburg werden durch Heizen und Kühlen der Gebäude ca. 40% dieser Treibhausgase emittiert.
Ein möglicher Ausweg ist die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöht. Energieeffiziente Gebäude verursachen weniger Kosten und emittieren weniger klimaschädloche Gase. Deshalb trat am 01. Januar 2008 die Luxemburger Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/91/EG über dieGesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft.
Diese Richtlinie ist die gesetzliche Grundlage des Energiepasses für Neubauten und für bestehende Wohngebäude. Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Durch den Energiepass erfahren Interessenten schnell und einfach ob es sich um ein energiesparendes oder ein energieintensives Wohngebäude handelt. Somit kann vor einem Verkauf oder einer Vermietung eines Objektes entschieden werden ob sich die Nebenkosten in einem angmessenem Rahmen bewegen. Es kann darüberhinaus auch der Umweltimpakt abgeschätzt werden. Der Energiepass macht den Energiebedarf von Gebäuden und Wohnungen mit einfachen Mitteln transparent. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es den Verbrauchern möglich, die energetische Qualität des Wohngebäudes zu beurteilen.
Im Wesentlichen bestätigt der Energiepass für Wohngebäude die Qualität und Effizienz des Gebäudes und der installierten Systeme in zwei Hauptkategorien:
Zudem werden die CO2 Emissionen im Rahmen der Umweltschutzklasse bestätigt und Vorschläge erarbeitet, wie die Energieeffizienz des betreffenden Wohngebäudes weiter verbessert werden kann. Ferner werden die jährlichen Aufwände für Energie im Energiepass festgehalten.
Zusammenfassend stellt der Energiepass auf 5 Seiten die energetische Qualität für das gesamte Wohngebäude dar. Der Energiepass wird für das ganze Wohngebäude ausgestellt und ist 10 Jahre gültig. Die Kosten der Energiepass-Ausstellung sind vom Wohngebäudeeigentümer bzw. von der Eigentümergesellschaft zu tragen. Für Neubau und baugenehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten gilt die Energiepasspflicht ab dem 01. Januar 2008. Für bestehende Wohngebäude wird der Energiepass ab dem 01. Januar 2010 bei Verkauf und Vermietung obligatorisch.
- Muster eines Energiepasses als PDF-Download
- Aktueller Info Flyer als PDF-Download
Mittels folgender Links können Sie sich einen Ueberblick über alle Arten von Energiepässen verschaffen :
- Energiepass für Neubauten
- Energiepass für bestehende Zweckbauten (funktionelle Gebäude)
- Energiepass für neue Zweckbauten (Nichtwohngebäude)
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