Energieberatung

Wieso Energieberatung im Altbau?

Energieeffizienzsteigerung spart nicht nur Energie sondern senkt vor Ihre Kosten und schont zeitgleich die Umwelt. Passivhäuser, Niedrigenergiehäuser und Plusenergiehäuser sind in aller Munde, dennoch stellen solche Neubauten nur einen winzigen Bruchteil des Gebäudeaufkommens in Luxemburg dar. Altbauten hingegen, die noch vor dem Inkrafttreten der minimalen energetischen Anforderungen errichtet wurden, stellen weiter über 90% der Wohngebäude dar. Hier liegt also das wahre Potenzial der Energie- und Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Der luxemburgische Staat fördert Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden, sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser,  mit zahlreichen Zuschüssen. Die Fördermaßnahmen unterteilen sich in zwei Hauptkategorien Haustechnik und Gebäudesanierung. Finanzbeihilfen gibt es u.a. für Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, Erdwärmepumpen, Luftwärmepumpen, Holzpellets-Heizanlagen, Holzpelletöfen, Scheitholzheizung, Biomasseheizung, Brennwertkessel und kontrollierte Lüftungsanlagen.

Die Finanzbeihilfen für Gebäudesanierungen umfassen u.a. Austausch der Fenster, Außenwanddämmung, Innenwanddämmung, Dachdämmung und Deckendämmung sowie Bodendämmung. Voraussetzungen für die Altbausanierungszuschüsse sind ein Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren und die Inanspruchnahme einer qualifizierten Energieberatung vor Beginn der Arbeiten. Die Energieberatung für die energetische Verbesserung selbst wird derzeit auch bezuschusst (max. 1000 € für ein EFH) unter der Bedingung, dass mindestens ein Verbesserungsvorschlag umgesetzt wird.

Eine qualifizierte Energieberatung  ist Voraussetzung für die staatlichen Zuschüsse, da sie ein ganzheitliches Konzept für die energetische Sanierung darstellt. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt auf in welchen Bauteilen das höchste Potential zur Kosteneinsparung liegt.

Hier finden Sie eine Übersicht der staatlichen Beihilfen: Staatliche Beihilfen Luxemburg

Einige Kommunen fördern die Sanierungsmaßnahmen noch zusätzlich.
Hier finden Sie eine Übersicht der kommunalen Beihilfen: Kommunale Beihilfen Luxemburg

Wirtschaftlichkeitsberechnungsbeispiele von Einzelsanierungsmaßnahmen im Altbau:

  • Dämmung der Decke gegen Dach
  • Dämmung Fussboden gegen Keller

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