Es existieren mehrere Arten des Energiepasses in Luxemburg. Man unterscheidet den Energiepass für Wohngebäude und den Energiepass für Nicht-Wohngebäude. Unter Wohngebäude fallen alle Bauten die mindestens zu 90% zu Wohnzwecken genutzt werden. Alle übrigen beheizte Gebäude zählen zu den Nicht-Wohngebäuden oder auch noch Zweckbauten genannt.
Ferner unterscheidet man den Wohnbau-Energiepass (LuxEeB-H) für Bestandsgebäudem, den Energiepass für Neubauten (Bauantrag), und für fertiggestellte Neubauten (Energiepass “as-built”). Diese Energiepässe unterscheiden sich nicht durch Ihr Aussehen, sondern durch den Aufwand Ihrer Erstellung und Berechnungsverfahren. So sind bei Baugenehmigungen für neu zu errichtende Gebäude weitere Zertifizierungen oder Nachweise der Mindestanforderungen und Anforderungen zu führen. Der Energiepass “as-built” bezieht sich auf das fertig gebaute Gebäude und dient zugleich als Nachweis zur Erlangung der Förderungen.
Der Energiepass für Nicht-Wohngebäude (LuxEeB-F) unterscheidet sich auch je nach Ausstellungszweck in Energiepass für Neubauten, für Bestandsgebäude und für fertiggestellte Neubauten (“as-built”). Die Besonderheit liegt in der Berechnung des Energiepasses für Bestandsgebäude, da sich die Berechnungen zur Erstellung nur in diesem Fall auf den tatsächlichen Verbrauch basieren. Aus diesem Grund wird er auch Verbrauchspass genannt. Im Gegenzug nennt man den Pass für neu zu errichtende Gebäude oft Bedarfspass.
Unter folgenden Links erhalten sie ausführliche Informationen über die einzelnen Energiepässe: