Die Gültigkeitsdauer eines Energiepasses ist auf 10 Jahre festgelegt. Werden während diesen 10 Jahren jedoch substantielle Änderungen am Gebäude vorgenommen, ist ein neuer Energiepass zu erstellen. Die Kosten der erneuten Erstellung sind i.d.R. niedriger, da bereits wiederverwendbare Kerndaten zur Verfügung stehen. Auch wird der neue Energiepass voraussichtlich bessere Werte hervorbringen und somit den Wert des Gebäudes erhöhen.