Laut der Luxemburger Energieeffizienzverordnung ist ein Wohngebäude ein Gebäude, in dem mindestens 90% der Energiebezugsfläche zu Wohnzwecken ausgelegt ist. Dabei ist die Energiebezugsfläche die Summe aller konditionierten Räume, die unter die Nettogrundfläche fallen (siehe auch unser 1nergie Energie-Lexikon).