Bei Neubauten, Anbauten und Ausbauten, also Erweiterungen, die einer Baugenehmigung unterliegen ist der Energieausweis Pflicht. Für bestehende Gebäude ist der Pass bereits ab dem 1. Januar 2010 Pflicht, falls der Eigentümer oder Mieter wechselt. Für substantielle Umbauten bzw. Transformationen ist der Pass auch ab bereits 1. Januar 2010 Pflicht.