Der luxemburgische Staat fördert die Schaffung und Renovierungsarbeiten einer Wohnung mit einem ermäßigten Mwst-satz von 3% (anstatt 17%). Unter den Begriff „Wohnung“ fällt jedes Gebäude oder Teilgebäude (inkl. Keller, Garage und innenliegendes Gemeinschaftseigentum), das zu Hauptwohnzwecken genutzt werden kann.
Es müssen jedoch ein paar Bedingungen erfüllt werden, u.a.: Verwendung als Hauptwohnung durch den Eigentümer oder durch eine Drittperson (z.B. Mieter), mindestens 75% der Fläche muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
Insbesondere Sanierungsarbeiten können unter den Begriff Renovierungsarbeiten fallen. Hierunter fallen zum einen wesentliche Verbesserungsarbeiten, die unmittelbar 5 Jahre nach dem Erwerb der Wohnung gemacht werden. Zum anderen alle Arbeiten an Wohnungen, die mindestens 20 Jahre zu Wohnzwecken genutzt wurden. Die Arbeiten müssen dann in einer Zeitspanne von 2 Jahren abgeschlossen sein. Es können jedoch mehrere Renovierungsperioden anfallen.
In Bezug auf energetische Sanierungsmaßnahmen fallen insbesondere folgende Arbeiten unter die Reglung: Erdaushubarbeiten; Verschließung, Bedachung und Abdichtung (inkl. Estrich) eines Gebäudes; Rohrleitungs- und Klempnerarbeiten; Türen und Fenster; Wintergärten; sanitäre Einrichtungen, Heizanlagen, kontrollierte Belüftungen und thermische Solaranlagen; Schlosserarbeiten; Verkleidungen der Außenwände (einschließlich Gipsarbeiten, Fassade, und Anstrich), der Böden und Decken.
Um von der steuerlichen Vergünstigung zu profitieren gibt es zwei Verfahren, die Rückerstattung und die direkte Anwendung. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer wird meistens für selbstgemachte Arbeiten (Baumaterialien) beantragt. Jede Rechnung muss den Betrag von 1.250 Euro netto überschreiten und die Gesamtsumme eines Antrags muss 3.000 Euro netto übersteigen. Die Erstattung verjährt nach 5 Jahren. Beim direkten Verfahren beantragt der Handwerksbetrieb die Vergünstigung direkt. Bei positiver Antwort wird dem Kunden nur der ermäßigte Steuersatz verrechnet.