Besitzer von Nichtwohngebäude (funktionelle Gebäude) müssen bei Verkauf oder Vermietung seit dem 01.06.2011 einen Energiepass vorlegen können. Es besteht also ebenfalls eine Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude wie z.B. Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, öffentliche Einrichtungen, Fabrikgebäude, Lager etc...näheres zur Gesetzgebung von Nichtwohngebäuden finden Sie hier.
Sollten Sie eine Angebot für einen Energieverbrauchspass für ein Nichtwohngebäude benötigen, dann klicken Sie bitte hier.