Energiepass von Nichtwohngebäuden / Zweckbauten

Nach der Einführung in 2010 des Energiepasses für Wohngebäude (Wohnbaupass) tritt ab 2011 die Energiepasspflicht für Nichtwohngebäude in Kraft. Den gesetzlichen Rahmen der Energieeffizienz  von  Nichtwohngebäuden findet man im Reglement Grand-Ducal A173. Man spricht von einem Zweckbau oder Nichtwohngebäude wenn weniger als 90% der Energiebezugsfläche zu Wohnzwecken verwendet wird. Hierunter fallen neben Mischgebäuden (z. B. Nutzung der oberen Etagen zu Wohnzwecken während das Ergeschoss zu Verkaufszwecken genutzt wird) folgende Gebäude:

Bürogebäude, Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung oder Gewerbebetrieb, Bürogebäude mit Gaststätte, Gebäude des Groß- und Einzelhandels, Gewerbebetriebe, Schulen, Kindergarten und Kindertagesstätten (Crèches),  Turnhallen, Beherbergungsstätten, Schwimmbäder, Sauna oder Wellnessbereiche.

Je nach Datum der Baugenehmigung unterscheidet man zur energetischen Bewertung von Zweckbauten zwischen Verbrauchspass und Bedarfspass.

1. ENERGIEVERBRAUCHSPASS - bestehende Nichtwohngebäude (Zweckbauten)

Bei Verkauf, Vermietung, Erweiterung, genehmigungspflichtigen Anderungen oder auch einer substantiellen Aenderung wird zur Bewertung der energetischen Qualität von bestehenden Zweckbauten (Baugenehmigung vor dem 01.01.2011) der gemessene Energieverbrauch von Strom und Wärme mit Verbrauchskennwerten verglichen. Alle 3 Jahre müssen die Jahresverbrauchswerte eingetragen werden (Energiemonitoring).


 

ab 01.01.2011 muss ein Energieverbrauchsausweis in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • bei Erweiterung von Zweckbauten (<25% den bestehenden Gebäudevolumens)
  • bei genehmigungspflichtigen energetischen Aenderungen von Nichtwohngebäuden

ab 01.06.2011 muss ein Energieverbrauchsausweis in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • bei substantieller Anderung eines Nichtwohngeäudes
  • bei Eigentümer- oder Mieterwechsel

Folgende Arbeitsschritte werden zur Erstellung eines Verbrauchsausweises für Nichtwohngebäude absolviert:

1) Vor-Ort Begehung
2) Zonierung
3) Bestimmung der Referenzkennwerte
4) Bestimmung der Verbrauchskennwerte Wärme sowie Strom
5) Modernisierungempfehlungen der Stufe 1 (qualitativ)
6) falls notwendig, Modernisierungempfehlungen der Stufe 2 (quantitativ)

Muster Verbrauchspass (bestehende Zweckbauten)

Angebotsanfrage für ein bestehendes Nichtwohngebäude (Vebrauchspass)

Bei der Zonierung von Nichtwohngebäude werden folgende Nutzungsprofile unterschieden:

  • Einzel- und Gruppenbüro,
  • Grossraumbureau (ab sieben Arbeitsplätzen)
  • Besprechnung/Sitzungszimmer/Seminar
  • Schalterhalle
  • Einzelhandel/Kaufhaus ohne Kühlprodukte
  • Einzelhandel/Kaufhaus mit Kühlprodukten
  • Klassenzimmer (Schulen)
  • Hörsaal, Auditorium
  • Bettenzimmer
  • Hotelzimmer
  • Kantine (Essbereich)
  • Restaurant (Essbereich)
  • Gewerbeküchen (Kochen mit Strom)
  • Gewerbeküchen (Kochen mit Gas)
  • Gewerbeküche - Vorbereitung Lager
  • WC und Sanitärräume
  • Sonstige Aufenthaltsräume
  • Nebenflächen ohne Aufenthaltsräume
  • Verkehrsfläche
  • Verkehrsfläche ohne Tagesslicht
  • Lager
  • Lager mit Leseaufgaben
  • Serverraum in Rechenzentrum
  • Werkstatt
  • Zuschauerbereich
  • Theater - Foyer
  • Bühne
  • Messe/Kongress
  • Ausstellungsräume und Museum
  • Bibliothek - Lesesaal
  • Bibliothek - Freihandbereich
  • Bibliothek - Magazin und Depot
  • Sporthalle
  • Parkhäuser/Tiefgaragen (Privatnutzung)
  • Parkhäuser/Tiefgaragen (öffentlich)
  • Wohnen
  • Bauhöfe, Garagengebäude etc.
  • Schwimmhallen

2. BEDARFSPASS - Planung  neuer  und Erweiterung bestehender Zweckbauten

Bei der Planung eines neuen Nichtwohngebäudes oder der Erweiterung eines bestehenden Nichtwohngebäudes (Vergrösserung des Gebäudevolumens um mehr als 25%), in beiden letzteren Fällen (Baugenehmigung nach dem 01.01.2011), wird zur Bewertung der energetischen Qualität der Energiebedarf  von Strom und Wärme mit Bedarfskennwerten verglichen.  Basis der Bilanzierungsgrundlagen zu Erstellung des Bedarfspasses für Zweckbauten (Bedarfsausweis) ist die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung Teil 1-10). Die 10 Teile dieser vorgenannten Norm beinhalten die Schwerpunkte: Gesamtbilanz (Teil 1), Raumbilanz (Teil 2), Nutzenergie RLT (Teil 3), Beleuchtung (Teil 4), Heizung (Teil 5), Wohnungslüftung (Teil 6), RLT und Kälte (Teil 7), Trinkwarmwasser (Teil 8), BHKW (Teil 9) sowie Randbedingungen (Teil 10).

Vier Jahre nach Inbetriebnahme des Nichtwohngebäudes müssen die Verbräuche in einem Energieverbrauchspass ergänzt werden (siehe 1.), danach sind alle 3 Jahre die Jahresverbrauchswerte zu ergänzen. Der Bedarfspass ist für 10 Jahre gültig, allerdings behält  er seine Gültigkeit nur  falls gemäss vorgenannten Fristen ein Verbrauchspass erstellt wird.

ab 01.01.2011 muss ein Energiebedarfspass in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Neubauten (Mindestanforderung an die Wärmeschutzklasse C – Stand 01/2016)
  • Erweiterung von Zweckbauten (>25% den bestehenden Gebäudevolumens)

Muster Energiepass eines neuen Nichtwohngebäudes (Muster Bedarfspass)

3. Geltungsbereich - Ausnahmen

Die folgenden Zweckbauten sind vom RGD 173 ausgenommen:

Agrargebäude, Betriebsgebäude (offen), Gebäude deren Energieverbrauch aus Prozessenergie besteht, Provisorische Gebäude, Kirchen und Gebäude deren Energiebezugsfläche (EBF) kleiner als 50m2 ist.

4. Weitere Informationen: