Ja! Beim Eigentümerwechsel muss der originale Energiepass ausgehändigt werden. Beim Mieterwechsel muss dem neuen Mieter eine Kopie des Energiepasses übergeben werden. Bei Gemeinde- und Staatsgebäuden mit über 500 qm Energiebezugsfläche muss der Energiepass sichtbar am Eingang angebracht werden.